Widerrufsrecht beim Onlineshopping
Deutschland gilt für Onlineshopper schon lange als ein sehr sicheres Land. Seit langem gibt es dort spezielle Gesetze, die den Kunden von Onlineshops schützen. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist im Bundes Gesetzbuch BGB Paragraph § 312d.
Generell regelt es die Möglichkeit einen geschlossenen Fernabsatzvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für private Verbraucher, nicht jedoch für gewerbliche Kunden.
Weiter gilt das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen:
1. | zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, | |
2. | zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, | |
3. | zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat, | |
4. | zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat, | |
5. | die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden, | |
6. | die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder | |
7. | zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt. |
Auch gibt es inzwischen Urteile, wie die des Amtsgericht Chemnitz die selbst dem privaten Käufer bzw. von Onlineportalen kein Widerrufsrecht zubilligen, wenn dieser sich beim Vertragsabschluss fälschlicherweise als Gewerbetreibender ausgegeben hat, zum Beispiel um günstigere Preise zu erhalten.
Ausserdem unterliegen generell gewerbliche Onlinekunden anderen Gesetzen, wie private Online Kunden.