Jedermann-Konto
Das Sonderwort Jedermann-Konto beschreibt das Recht jedes Bürgers in Deutschland auf ein Bankkonto, um bargeldlose Zahlungen tätigen zu können. Dieses Recht wurde in Deutschland mit dem Postscheckdienst im Jahre 1909 eingeführt. Allerdings besteht seit der Privatisierung der Postbank 1995 kein Rechtsanspruch mehr auf eine solches Jedermannkonto. Es gibt zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler deutscher Banken bzw. des zentralen Kreditausschußes ZKA der deutschen Kreditwirtschaft, aber nicht alle Banken sind an Bankkunden interessiert, die sagen finanziell in Bezug auf Bankgeschäfte vorbelastet sind. Ohne Bankkonto in Deutschland, das geht jedoch gar nicht. Ein Guthabenkonto, also ein Girokonto auf Guthabenbasis sollte es schon sein. Wir haben folgende Internetseite recherchiert, auf der Sie auf jeden Fall ein Guthabenkonto eröffenen können:
Oft ist es besser sich nicht lange mit regionalen Banken vor Ort herumzuschlagen, wenn man ein Girokonto benötigt. Der Zeitaufwand für die vor Ort Eröffnung eines Girokontos ist nach unserer Auffassung viel zu lange. Online erreichen Sie das gleiche mit viel weniger Zeitaufwand.